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Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung wurde im Jahr 1883 eingeführt, und zwar als damals erste Säule der gesetzlichen Sozialversicherung. Protagonist der Einführung war Otto von Bismarck, damals Reichskanzler, sowie König Wilhelm I. Damals wie heute tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein für die Erstattung von Kosten bei einer notwendigen Behandlung nach Unfällen, aber auch während Erkrankungen. Im Gegensatz zu der Privaten Krankenversicherung ist der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung einkommensabhängig. Mit ihm werden Kosten abgedeckt, die von staatlicher Seite her in einem Leistungskatalog festgehalten sind. Geringverdiener, oder aber Familienmitglieder sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Im Laufe der letzten Jahre hat unter anderem die zunehmende Alterung der Bevölkerung zu immer höheren Beitragssätzen zur Gesetzlichen Krankenversicherung geführt. Ein weiterer Faktor dürfte wohl sein, dass die Arbeitslosenzahlen lange Zeit sehr hoch gewesen sind. Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden im Bezug auf die Gesetzliche Krankenversicherung große Meilensteine gelegt. So gab es zum Beispiel unter den Nationalsozialisten einige Neuerungen im Bezug auf die Sozialversicherungen und damit auch die Krankenversicherung, die noch heute Bestand haben. Während der Nationalsozialistischen Herrschaft unter Hitler wurde beispielsweise das auch heute noch praktizierte Lohnabzugsverfahren eingeführt, wobei die Beiträge zur Sozialversicherung direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden. Was dann nach Abzug weiterer Steuern übrig blieb, bzw. bleibt, war, bzw. ist der Nettolohn. Für die ordnungsgemäße Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung war und ist auch noch heute der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich. Eine weitere Neuerung unter Nationalsozialistischer Herrschaft war die 1941 eingeführte Krankenversicherung für Rentner. – Ein ebenfalls sehr einschneidender und bis heute gültiger Schritt.

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